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Fundamt

Fundbüro

Das Fundbüro der Gemeinde Ladis dient als Sammelstelle für alle im Gemeindegebiet aufgefundenen Gegenstände. Die abgegebenen Fundsachen werden im Online-Fundamt von Österreich erfasst und können rund um die Uhr in der Funddatenbank eingesehen werden. Sollte die Eigentümerin/der Eigentümer einer Fundsache im Fundbüro direkt bekannt sein, wird die Betroffene/der Betroffene automatisch benachrichtigt. Für telefonische Auskünfte stehen die Mitarbeiter im Gemeindeamt während den Amtsstunden gerne zur Verfügung.

Wenn Sie etwas gefunden haben, geben Sie die gefundenen Gegenstände bitte ehestmöglich im Gemeindeamt ab, damit eine Fundanzeige erstellt werden und die rechtmäßige Besitzerin bzw. der rechtmäßige Besitzer ausfindig gemacht werden kann.

Sie haben etwas verloren?

Bevor Sie eine Verlustmeldung aufgeben, können Sie in der Funddatenbank nachschauen, ob sich der gesuchte Gegenstand bereits im Fundbüro befindet und direkt Ihren Eigentumsanspruch anmelden.

Wenn Sie Ihren Gegenstand dort nicht finden, können Sie eine Verlustmeldung aufgeben, damit wir Sie verständigen können, sobald Ihr gesuchter Gegenstand abgegeben wurde.

Sie haben etwas gefunden?

Damit die Verliererin/der Verlierer schnellstmöglich wieder zu ihrem/seinem Eigentum kommt, möchten wir Sie bitten, Fundgegenstände unverzüglich im Gemeindeamt (= Fundbüro) abzugeben.

Fundsachen, aber auch Fahrzeuge, die nach vielen Jahren immer noch nicht abgeholt wurden, werden regelmäßig versteigert.

Rechtliches und häufig gestellte Fragen

Die Aufgaben und Pflichten der Behörden und Bürger im Fundwesen sind gesetzlich im SPG und ABGB geregelt. Das Fundwesen fällt seit 2003 ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden und Magistrate. Polizeidienststellen können daher keine Auskunft mehr über Funde erteilen. Funde werden bis zu einem Jahr nach Abgabe auf dem Fundamt verwahrt. Der Eigentumsanspruch des ursprünglichen Besitzers bleibt bis zur erfolgten Verwertung der Gegenstände aufrecht.

Online-Funddatenbank
In Ladis werden abgegebene Fundgegenstände wie in den meisten österreichischen Gemeinden in der zentralen fundamt.gv.at-Datenbank erfasst.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gemeindeamt Ladis bereiten die Daten von allen abgegebenen Fundstücken zeitnah auf, um sie möglichst schnell ins Internet zu stellen. Die zeitnahe Verarbeitung garantiert, dass Bürgerinnen und Bürger bereits kurz nach einem Verlust prüfen können, ob ihr verlorenes Stück schon gefunden wurde. Bitte beachten Sie aber hierbei trotzdem, dass Fundsachen von den Finderinnen und Findern häufig erst mit Verzögerung beim Fundbüro abgegeben werden. Es kann daher auch schon einmal 10-14 Tage dauern, bis uns eine Fundsache erreicht. Schauen Sie daher regelmäßig in der Funddatenbank vorbei.

Wenn Sie etwas gefunden haben, das mehr als € 10.- wert oder offensichtlich wichtig für den Eigentümer ist (z.B. Kreditkarte, Schlüssel), sind Sie als Finder zur Rückgabe an den Verlustträger bzw. zur Abgabe bei der zuständigen Behörde verpflichtet.

Die zuständige Behörde ist in den meisten Fällen die Gemeinde, in der Sie den Gegenstand gefunden haben. Die Abgabe bei der Polizei ist seit 1. Februar 2003 nicht mehr möglich. Anschrift und Kontaktdaten zu den Fundbehörden bietet Ihnen auch oesterreich.gv.at, der Amtshelfer des Bundes. Bedenkliche Funde wie Schusswaffen, verbotene Waffen, Schieß- und Sprengmittel sowie Kriegsmaterial müssen zur Polizei gebracht bzw. dort gemeldet werden.

Diebstahlsanzeigen sind bei der Polizei zu erstatten. Für die Ausstellung einer polizeilichen Verlustanzeige (Dokumentenersatz, z.B. Führerschein) kontaktieren Sie bitte ebenfalls die nächstgelegene Polizeidienststelle.

Als Finder haben Sie gegenüber dem Eigentümer Anspruch auf Ersatz des notwendigen und zweckmäßigen Aufwandes (z.B. Fahrtkosten) sowie auf Finderlohn.

Die Höhe des Finderlohnes ist abhängig davon, ob der Gegenstand verloren oder vergessen wurde. Als verloren gilt alles, was dem Eigentümer im öffentlichen Raum abhanden kommt (z.B. auf der Straße). Als vergessen gilt, was im Aufsichtsbereich eines Dritten unabsichtlich hinterlassen wurde (z.B. in Hotels, Restaurants oder Geschäften). Finderlohn steht dabei jenen Personen nicht zu, die selbst in diesem Bereich wohnen oder beschäftigt sind (z.B. Bedienstete eines Hotels).

Für vergessene Gegenstände beträgt der Finderlohn 5 %, für verlorene Gegenstände 10 %. Wenn der Wert € 2.000.- übersteigt, wird der Finderlohn für den Teil des Wertes, der über € 2.000.- liegt, halbiert.
Rechenbeispiel: Sie haben einen verlorenen Mantel im Wert von € 3.000.- gefunden: € 2.000.- x 10 % + € 1.000.- x 5 % = € 250.- Finderlohn.

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