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Hundehaltung

Anmeldung von Hunden mit Sachkundenachweis für Ersthundehalter

Für jeden Hund, der in Ladis gehalten wird, besteht Meldepflicht. Anmeldungen und Abmeldungen für Hunde können im Gemeindeamt durchgeführt werden. Wir weisen darauf hin, dass die Anmeldung nur erfolgen kann, wenn der Hund versichert ist und vom Tierarzt mit einem Chip versehen wurde. Hundehalter, die zum ersten Mal einen Hund anmelden, müssen den Nachweis einer theoretischen Ausbildung zur Hundeführung (Sachkundenachweis) in Form eines Kurses vorlegen. Die Bescheinigung ist bei der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde vorzulegen. Der Kurs wird am WIFI angeboten und kostet EUR 35.

Die Hundesteuer beträgt:

  • € 70,00 pro Jahr für den ersten Hund
  • € 130,00 pro Jahr für jeden weitere Hund
  • Hundesteuer frei sind Assistenz- und Therapiehunde nach § 39a Bundesbehindertengesetz sowie Hunde, die in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden (zB. Haus- und Hofhunde)

Leinenzwang im Gemeindegebiet

Einheitlich für ganz Tirol gilt im bebauten Gebiet eine Leinen- bzw. Maulkorbpflicht. Jedenfalls mit Leine und Maulkorb zu führen sind Hunde in öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren, vor Schulen und Kindergärten.

Hundeleinenverordnung

Laut Verordnung des Gemeinderates vom März 2000 sind Hunde in speziell ausgewiesenen Bereichen des Gemeindegebietes an der Leine zu führen. Eine entsprechende Darstellung jener Bereiche, wo Leinenzwang herrscht, findet sich auf unserem Ortsplan. Gedruckte Pläne mit dem Verordnungstext sind auch in der Gemeinde Ladis und im TVB-Infobüro Ladis erhältlich.

Link zur Hundeleinenverordnung

Hundekotentfernungspflicht

Laut Verordnung des Gemeinderates vom März 2000 sind alle Hundebesitzer verpflichtet, auf die Sauberkeit der Gehsteige, Straßen, Parks und Felder zu achten. Somit müssen die Besitzer oder Verwahrer von Hunden im gesamten Gemeindegebiet alle durch ihre Hunde verursachten Verunreinigungen entfernen und ordnungsgemäß entsorgen. Das heißt, der Hundekot muss in einem geeigneten Behältnis – etwa einem so genannten „Gassi-Sack“ – gesammelt und im Anschluss daran in einen Straßenmülleimer oder in die eigene Hausmülltonne entsorgt werden.

Entlang der beliebtesten Spazierwege sind „Gassi-Automaten“ zur freien Entnahme der Sackerl aufgestellt.

Hundehalter sollen immer ausreichend „Gassi-Säcke“ bei sich haben, wenn sie mit ihrem Hund spazieren gehen. Die Handhabung des Sackerls ist ausgesprochen einfach – siehe Grafik.

Hundeautomat Hundeautomat

Im Lader Gemeindegebiet sind entlang der Spazierwege spezielle Mülltonnen zur Entsorgung der Gassi-Säcke aufgestellt. Darüber hinaus gibt es noch über 300 öffentliche Straßenmülleimer, sodass die benutzten Gassi-Säcke problemlos entsorgt werden können. Die meisten Felder und Wiesen gehören zu landwirtschaftlichen Betrieben, die darauf Lebensmittel bzw. hochwertiges Futter für Nutztiere gewinnen, und von denen wiederum die tierischen Lebensmittel Milch und Fleisch stammen. Eine Verschmutzung dieser Flächen mit Hundekot widerspricht daher den Grundsätzen einer hygienischen Futter- bzw. Lebensmittelgewinnung und kann eine Gesundheitsgefährdung für Mensch und Tier darstellen. Mit dem Hundekot können Bandwurmeier, Fadenwürmer und Eier von Einzellern (Neospora caninum) ausgeschieden werden, die bei landwirtschaftlichen Nutztieren und auch bei Menschen Erkrankungen hervorrufen können. Daher ist die Verwendung der Gassi-Säcke ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Hygiene und Gesundheit für Mensch und Tier. In Ladis funktioniert dies schon seit einigen Jahren sehr gut – immerhin werden pro Jahr 20.000 Gassi-Sackerl verbraucht.

Eine Zusammenfassung und kompakte Darstellung finden SIe in unserem Hundeinformationsblatt.

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