Ein Legalisator ist vom Oberlandesgericht bestellt und für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch (Kaufverträge, Darlehensverträge, Übergabeverträge, Dienstbarkeitsverträge, Vorrangeinräumungen, Ranganmerkungen im Grundbuch, usw.) zuständig. Die Aufgabe des Legalisators ist es, die Beglaubigung der Unterschriften durchzuführen. Er führt keine rechtliche Überprüfung von Verträgen durch. Durch diese Einrichtung ist es nicht notwendig, diese Unterschriften beim Gericht oder beim Notar beglaubigen zu lassen. Die Beglaubigung des Legalisators ist nur bei Eingabe in ein Grundbuch im Bundesland Tirol gültig.
Die betreffende Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss in der Gemeinde Ladis wohnen und auch mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Die Person muss dem Legalisator persönlich bekannt sein bzw. muss die eigene Identität durch zwei dem Legalisator persönlich bekannten Personen bestätigen lassen.
Die Unterschriftsleistung hat persönlich vor dem Legalisator zu erfolgen.
Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist eine Bundesgebühr sowie eine Legalisierungsgebühr zu entrichten.
Es wird in jedem Fall um eine Terminvereinbarung gebeten.